Wir haben bis einschließlich Wochentag, Datum geschlossen. Unsere Geschäftszeiten sind Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Samstag und Sonntag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
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Infos

Hotline 0203 - 346 64 640
Veranstaltungstage Mo - Sa
Veranstaltungsdauer 16, 32, 63 UE
Teilnehmer 20
Voraussetzungen Ausbildung zum Ersthelfenden

Kurse für den betrieblichen Sanitätsdienst

Wer muss Betriebssanitäter einsetzen?

Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Institutionen benötigen abhängig von Größe und Anzahl der Beschäftigten eine gewisse Anzahl ausgebildeter Betriebssanitäter. Auf Baustellen wird ein Betriebssanitäter verpflichtend sobald dort 100 Versicherte arbeiten. In Betriebsstätten wird mindestens ein Betriebssanitäter benötigt, wenn 1501 Versicherte anwesend sind. Kleinere Betriebe benötigen Betriebssanitäter je nach Art, Schwere und Anzahl der Unfälle im Betrieb.

Rechtsgrundlage bildet u.a. die DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention. Im vierten Kapitel (Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes) wird die Zahl und Ausbildung der Betriebssanitäter definiert.

Die Ausbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst erfolgt in einer Grundausbildung (8 Tage) und einem Aufbaulehrgang (4 Tage). Die Fortbildung erfolgt nach drei Jahren.

Zu unseren offenen Kursen

BSAN - 64 (Grundausbildung betrieblicher Sanitätsdienst)

Mo 05.01.2026 Plätze verfügbar Dellplatz 11, 47051 Duisburg

BSAN - 32 (Aufbaulehrgang betrieblicher Sanitätsdienst)

Mi 21.01.2026 Plätze verfügbar Dellplatz 11, 47051 Duisburg