Nach DGUV Vorschrift 2 - der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" gibt es zwei verschiedene Modelle für die Regelbetreuung. Ein Modell bis 10 Beschäftigte und ein Modell für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten. Darüber hinaus beschreibt die Vorschrift das sogenannte Unternehmermodell.
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung gemäß § 3 und § 6 ASiG und DGUV Vorschrift 2.
Aufgaben, die sich aus § 3 und § 6 ASiG in Verbindung mit der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Verwaltungsberufsgenossenschaft ergeben sind u.a:
Wenn Du als Unternehmer:in (noch) betrieblich eingebunden bist und maximal 30 bzw. 50 Beschäftigte hast, kannst Du Deinen Arbeitsschutz selbst organisieren.